Leistungen

Immobilien im laufenden Insolvenzverfahren

 
Bestehen beim Kreditinstitut Schulden und leitet dieses schließlich die Zwangsversteigerung ein, sind oft noch weitere Verbindlichkeiten vorhanden, die von den Gläubigern massiv eigefordert werden. Der Weg in die Insolvenz ist der einzig richtige, wenn man sich entschlossen hat, einen Neuanfang zu wagen und nochmals von vorne zu beginnen.

Es ist allerdings ein Trugschluss zu meinen, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens hat zwangsläufig zur Folge, dass die Immobilie verloren geht. Dem ist nicht so. Oftmals hat der Insolvenzverwalter gar kein Interesse an einer Versteigerung oder einem Verkauf, weil die Liegenschaft wertausschöpfend belastet ist. Das Verwertungsrecht bleibt nämlich auch im Insolvenzverfahren weiterhin bei der Bank. Allerdings kann der Insolvenzverwalter dann die Verwertung einleiten und durchführen, wenn die Immobilie einen höheren Wert hat, als sie mit Schulden belastet ist.

Besitzen Sie eine Immobilie und sind Sie schon im Insolvenzverfahren bzw. spielen mit dem Gedanken, ein solches einzuleiten, ziehen Sie unbedingt einen Fachmann hinzu. Unternehmen Sie nichts rein „blauäugig“. Schon ein Fehler bei den Verhandlungen kann deren Scheitern nach sich ziehen mit der Folge, dass der Termin für die Hausversteigerung unaufhaltsam näherkommt.  Mit dem richtigen Werkzeug und der richtigen Strategie gelingt es nahezu immer, mit den Banken oder dem Insolvenzverwalter eine Einigung zu erzielen und die Immobilienversteigerung zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen, Ihre Immobilie zu retten.