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Immobilie/Eigenheim trotz Krise und Insolvenz


Das mühsam erarbeitete und selbst bewohnte Eigenheim ist oftmals der Grund, weshalb man sich vehement gegen ein Insolvenzverfahren stellt und sich lieber anderweitig mehr verschuldet, um die Darlehensraten für das Haus tilgen zu können. Man glaubt, mit Eintritt in das Insolvenzverfahren oder in einer Krise muss man sich von seinen sauer verdienten eigenen vier Wänden verabschieden. Statt dessen verschuldet man sich mehr und mehr, versucht die gesicherte Bank zu bedienen und geht viele weitere Verbindlichkeiten ein. Diese Meinung ist jedoch falsch.

Nur in äußert seltenen Fällen wird Grundbesitz im Insolvenzverfahren verkauft. Dies betrifft die Fälle, in denen die Immobilie zum Großteil abbezahlt ist und im Falle der Verwertung für die Insolvenzmasse eine sogenannte „freie Spitze“ verbleibt. Viel häufiger sind wertausschöpfende Liegenschaften, deren Veräußerung dem Insolvenzverwalter allenfalls eine minimale Massebeteiligung bringt und deswegen uninteressant ist. Hier muss man sich jedoch schnellstens mit den grundbuchrechtlich gesicherten Gläubigern einigen und darf keine Zeit verlieren.

Es gibt in beiden Alternativen durchaus Möglichkeiten, wie man das Eigenheim auch während der Insolvenz weiter bewohnen und sich für die Zukunft sichern kann. Um hier mit den Banken und anderen Gläubigern verhandeln zu können, sind allerdings einige juristische Kenntnisse erforderlich. Schon zahlreiche hochverschuldete Hauseigentümer haben wir bereits vor dem Verlust des Hauses bewahrt.

Sollten Sie Eigentümer einer Immobile sein und trotzdem ein Entschuldungs- oder gar ein Insolvenzverfahren durchführen möchten, so sind wir auch hier Ihr verlässlicher Partner. Die Schuldnerberatung bayernweit übernimmt die gesamten Verhandlungen mit den Gläubigern und sonstigen Beteiligten und zeigt Ihnen verschiedene Wege auf, wie Sie Ihr „trautes Heim“ erhalten können.

Diese werden wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen ausführlich besprechen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf über unsere

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