Das mühsam erarbeitete und selbst bewohnte Eigenheim um jeden Preis erhalten: Deswegen wehren sich viele vehement gegen ein Insolvenzverfahren. Lieber verschulden sie sich noch mehr, um die Darlehensraten für das Haus tilgen zu können. Die Betroffenen glauben, sich mit Eintritt in das Insolvenzverfahren oder in einer Krise von den sauer verdienten eigenen vier Wänden verabschieden zu müssen. Das ist ein Irrtum.
Nur in äußert seltenen Fällen wird Grundbesitz im Insolvenzverfahren verkauft, nämlich nur dann, wenn die Immobilie zum Großteil abbezahlt ist und für die Insolvenzmasse eine sogenannte „freie Spitze“ verbleibt. Viel häufiger sind wertausschöpfende Liegenschaften, deren Verkauf dem Insolvenzverwalter allenfalls eine minimale Massebeteiligung bringt und deswegen uninteressant ist. Hier muss man sich jedoch schnellstens mit den grundbuchrechtlich gesicherten Gläubigern einigen und darf keine Zeit verlieren.
Es gibt in beiden Alternativen durchaus Möglichkeiten, wie man das Eigenheim auch während der Insolvenz weiter bewohnen und sich für die Zukunft sichern kann. Um hier mit den Banken und anderen Gläubigern verhandeln zu können, sind allerdings juristische Kenntnisse erforderlich. Schon zahlreiche hochverschuldete Hauseigentümer haben wir bereits vor dem Verlust des Hauses bewahrt.
Sind Sie Eigentümer einer Immobile und wollen trotzdem ein Entschuldungs- oder gar ein Insolvenzverfahren durchführen? Wir sind auch hier Ihr verlässlicher Partner. Die Schuldnerberatung bayernweit übernimmt die gesamten Verhandlungen mit den Gläubigern und sonstigen Beteiligten und zeigt Ihnen verschiedene Wege auf, wie Sie Ihr „trautes Heim“ erhalten können.
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